Eintragsstandards
Als Telefonkunde aus Industrie, Handel, Gewerbe, Dienstleistung, freien Berufen, Wirtschaftsverbänden und gewerblich tätigen Organisationen werden Sie mit einem kostenfreien Grundeintrag in die Gelbe Seiten aufgenommen. Ausgangsbasis bildet hierbei in aller Regel der Telefonbucheintrag (Standardeintrag in Das Telefonbuch) Ihres Netzanbieters. Darüber hinaus nimmt der Verlag auch eigenrecherchierte Daten, Teilnehmerwünsche und Daten seiner Kooperationspartner auf.
Alle Änderungen, die Sie über das Service Center Online pflegen, werden vorbehaltlich einer redaktionellen Prüfung in die derzeit vorliegenden Veröffentlichungsdaten übernommen. Soweit Sie mit der Veröffentlichung in einem Teilnehmerverzeichnis nicht einverstanden sind, können Sie dem widersprechen. Bitte senden Sie in diesem Fall eine Nachricht an daten@schluetersche.de .
Die Form und insbesondere die Art und Weise der Gestaltung der zu veröffentlichenden Einträge wird von den jeweiligen Herausgebern der Verzeichnisse festgelegt. Grundsätzlich richtet sich der Verlag hierbei nach den Regeln der DIN 5007 (Ordnen von Schriftzeichenfolgen (ABC-Regeln), DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) sowie der DIN 31638 (Bibliographische Ordnungsregeln).
Titel und akademischer Grad werden ggf. gekürzt. Eintragstexte, die zum Zwecke einer vorrangigen Platzierung aus einer Aneinanderreihung von Buchstaben, Zahlen- und Sonderzeichen bestehen, aber keinen sprechbaren Text darstellen, oder denen eine anderweitige sprachliche Bedeutung fehlt, sind nicht zulässig. Der Verlag behält sich vor, Unternehmer ohne Anschrift oder örtliche Vertretenheit nicht zu veröffentlichen. Die örtliche Vertretenheit ist gegeben, wenn ein Unternehmen in Form von Geschäftsräumen, Mitarbeitern oder beauftragten Unternehmen ansässig ist, die angebotene Dienstleistung von diesem Ort aus erbracht wird und die Präsenz des Unternehmens vor Ort durch ein Firmenschild gekennzeichnet ist.
Ihr Gelbe Seiten Grundeintrag wird unter einer Grundbranche eingeordnet, die den Angaben zur Branchen-, Geschäfts- oder Berufsbezeichnung im Standardeintrag entspricht. Wurden mehrere Bezeichnungen angegeben, richtet sich die Zuordnung zur Grundbranche im Allgemeinen nach der an erster Stelle genannten Bezeichnung.