Schwarze Schafe gibt es viele – auf den Wiesen, in der Familie und auch in der Onlinemarketing-Branche. Gerade was die Webseitenerstellung angeht, so können viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in unangenehme Schlingfallen tappen. Um da wieder rauszukommen, ist professionelle Unterstützung notwendig. Doch natürlich ist es am besten, wenn Sie erst gar nicht in solche unmoralischen Klammerverträgen hineingeraten.
Wir klären auf, was hinter den Internet-System-Verträgen steckt, wo Sie besser aufpassen sollten und wie Sie auf der sicheren Seite sind.
Zusammenfassung:
- Probleme machen oft lange Mindestvertragslaufzeiten über 36 Monate, versteckte Kosten und unausgewogene Kosten-Aufwand-Verhältnisse.
- Besonders kritisch sind sogenannte „Internet-System-Verträge“.
- Beim Unterzeichnen sollten Sie eine gewisse Aufmerksamkeit an den Tag legen.
- Doch ganz wichtig: Scheren Sie nicht alle Dienstleister über einen Kamm – es gibt auch seriöse und vertrauensvolle Anbieter am Markt.
Was ist das Problem?
Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es heutzutage schon fast gang und gebe eine eigene Unternehmenswebseite zu führen und zu pflegen. Und das ist gut so! Häufig suchen sich die Unternehmer:innen dafür Unterstützung – schließlich gibt es zahlreiche Dienstleister, die bei der Erstellung des eignen Internetauftritts behilflich sein können. Das spart nicht nur Ressourcen, sondern auch Nerven. Aber Vorsicht: Neben seriösen Internetagenturen tummeln sich auch einige unseriöse Anbieter:innen auf dem Markt herum, die lediglich darauf aus sind, Ihnen das Geld aus Ihren Taschen zu ziehen. Die Abzocke fällt vielen Betroffenen erst im Nachhinein auf. Meist erst dann, wenn am laufenden Band Rechnungen eintrudeln, die eigene Webseite immer noch nicht online ist oder sich immer mehr Fehlerteufel sich einschleichen, die nicht korrigiert werden.
Folgende Probleme sind mit Webseiten-Dienstleistern üblich:
Verträge und Vertragslaufzeiten bei Webseiten
Verträge abzuschließen ist an und für sich eine gute Sache: So wird die eingegangene Zusammenarbeit besiegelt. Insofern liefert ein Vertrag eine gewisse Seriosität, da er sowohl Dienstleister als auch Käufer:innen zwingt, sich realistische Vorhaben und Meilensteine zu setzen. Ein Vertrag bietet letztlich Sicherheit für beide Seiten!
Doch was passiert, wenn der Vertrag zum Verhängnis wird?
Es ist bundesweit nicht unüblich, dass sich Verträge verlängern. Das ist nicht per se schlecht: Wenn Sie mit der Bereitstellung Ihrer Webseite zufrieden sind, müssen Sie auch nichts ändern. Problematisch hingegegen sind Mindestlaufzeiten von über 36 Monaten, aus denen Sie nicht mehr rauskommen. Oder wenn Sie im Glauben gelassen werden, dass Sie lediglich für eine Einmalzahlung oder zeitlich begrenzte Zahlungen unterschrieben haben, doch der Vertrag sich ausdent und die Zahlungsanweisungen sich häufen.
Versteckte Zusatzkosten bei Webseiten
Eine Masche von vielen unseriösen Dienstleistern ist es, versteckte Kosten in die Webseitenerstellung einzubauen. So kann es passieren, dass “doch so günstige” Angebote, welche die Webseitenerstellung sowie das Hosting der Webseiten umfassen, viel teuer werden, als ursprünglich besprochen. So können beispielsweise Zusatzdienstleistungen wie Einträge in Branchenverzeichnisse oder Suchmaschinenoptimierung für die ersten Monate kostenlos im gekauften Paket inbegriffen sein, anschließend aber ebenfalls in Rechnung gestellt werden – ohne, dass das mit Ihnen im Vorfeld abgesprochen wurde. Die Klauseln, die auf diese versteckten Kosten hinweisen sollten, tarnen sich dabei oft gekonnt im Kleingedruckten oder werden gar nicht erst ausgewiesen.
Kein ausgewogenes Aufwand-Kosten-Verhältnis bei Webseiten
In vielen Fällen müssen kleine und mittelständische Unternehmen auch Preise zahlen, die in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Leistungen stehen. Sowohl bei Pauschalverträgen genauso wie bei Honorarverträgen oder Service-Abos: Sollten Sie für Leistungen zahlen, die gar nicht erbracht wurden oder der Dienstleister hat sich nicht an die vereinbarten Arbeitsstunden gehalten, können Sie außergerichtlich oder gerichtlich dagegen vorgehen.

Verträge mit United Media AG – das schwärzeste Schaf von allen
Haben Sie schon mal was von Internet-System-Verträgen gehört? Der Begriff fällt meist im Zusammenhang mit der United Media AG. Die United Media AG ist ein Tochterunternehmen der Euroweb Group und bietet Pakete für die Optimierung von Suchmaschinen und Webhosting an. Weitere zugehörige Tochterunternehmen sind die Euroweb Deutschland GmbH und Internet Online Media GmbH. Doch bevor wir anfangen, die großen schillernden Probleme der United Media AG zu klären, sollten wir uns die Internet-System-Verträge vornehmen.
Das sind Internet-System-Verträge
Bei dem sogenannten Internet-System-Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, der sich ausschließlich an Unternehmen richtet. Die abschließenden Kund:innen gehen dabei einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit ein, welcher die Gestaltung, Betreuung und Wartung einer Internetpräsenz sowie der Domainregistrierung umfasst. Die monatlichen Kosten können sich zwischen 150,00 € und 450,00 € erstrecken. Besonders problematisch dabei? Verbraucherschutzrechte greifen hier in der Regel nicht.
Auftauchende Probleme bei der United Media AG
- dass vielen Kund:innen der United Media AG die wichtigsten Vertragskonditionen übersehen. Die Vertragslaufzeit von 48 Monaten taucht lediglich im Kleingedruckten auf und die Zahl der Laufzeit ist ausgeschrieben (achtundvierzig). So merken viele Kund:innen nicht, dass sie eine Vertragsbindung von 4 Jahren eingegangen sind.
- dass Kund:innen nicht wissen, wie viel sie insgesamt für die Leistungen zahlen müssen. Es werden lediglich die Monatskosten angegeben, die auf dem ersten Blick recht niedrig erscheinen. Doch werden die Kosten auf die gesamte Laufzeit aufaddiert kommt man für die Webseitenerstellung plus Hosting auf einen Gesamtwert von 20.000,00 €. Ob das gerechtfertigt ist, bleibt eine subjektive Einschätzung.
- dass die Verträge sich nicht vorzeitig kündigen ließen und immer auf die vereinbarte Mindestlaufzeit verwiesen wurde. Lediglich drei Monate vor Auslauf des Vertrages sei eine Kündigung rechtmäßig.

Unser Webseiten Portfolio – mit der Schlüterschen auf der sicheren Seite
Neben all’ den schlechten Eindrücken ist es gar nicht mehr so einfach Onlinemarketing-Dienstleistern und ihren Angeboten Glauben zu schenken. Doch es wäre auch verkehrt, alle über einen Kamm zu scheren. Bei der Schlüterschen können Sie Ihre Bedenken hintenanstellen. Wir genießen großes Vertrauen unserer Kund:innen.
Das sagen unsere Kunden über uns
Alle Argumente auf einem Blick:
- Bei uns gibt es eine Laufzeit von 12 Monaten. So haben Sie flexibel die Möglichkeit auf Veränderungen zu reagieren. Der Vertrag für „Webseite: Bereitstellung & Service“ verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
- Unsere Kosten sind transparent – nichts versteckt sich im Kleingedruckten. Es ist klar aufgeschlüsselt welche Leistungen es zu welchem Preis gibt.
- Die monatliche Service-Pauschale umfasst z.B. Hosting der Webseite, Wartung und sicherheitsrelevante Updates, monatliche Erfolgsbetrachtung sowie wöchentliche automatisierte Prüfung der erstellten Rechtstexte auf technische Anpassungen der Seite sowie ggf. Anpassung nach technischen und / oder gesetzlichen Änderungen (Datenschutzhinweise und Impressum).
Unserer Webseiten-Portfolio verspricht Zufriedenheit – denn unsere drei Webseiten-Angebote passen zu jedem Unternehmensziel und jeder unternehmerischen Herausforderung.
Lassen Sie sich beraten und überzeugen Sie sich selbst!
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Zusammenarbeit mit Webseitendienstleistern: So geht’s
Natürlich gibt es viele verschiedene Verträge – auch die Dienstleistungsverträge sind nicht alle gleich. Grundsätzlich sollten Sie beim Unterzeichnen Verträgen aber eine gewisse Aufmerksamkeit an den Tag legen.
Wie sollte ein optimaler Webseitenerstellungs-Vertrag aussehen?
In einem Webseitenerstellungsvertrages sollte in jedem Falle enthalten sein:
- Vertragsparteien
- Vertragsgegenstand
- Vergütung
- Zahlungsbedingungen
- Gewährleistung, Haftung
- Vertragsdauer, Kündigungsmöglichkeiten
Darauf sollten Sie bei Vertragsabschlüssen achten:
- Lesen Sie ganz genau das Kleingedruckte.
- Klären Sie, wie hoch die Fixkosten sind, die monatlich zu zahlen sind.
- Überprüfen Sie, welche Einmalzahlung zu leisten sind.
- Schauen Sie sich die Zusatzleistungen an – was ist darin enthalten, sind diese kostenlos und wo fallen ggf. weitere Kosten an.
- Bringen Sie die Rahmenbedingungen in Erfahrung. Beachten Sie dabei unbedingt die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsfrist. Am besten helfen Ihnen Erinnerungen in Ihrem Kalender.
- Kontrollieren Sie die Angaben, die Sie gemacht haben.
- Lassen Sie sich eine Kopie anfertigen.